AGB
Rechte und Pflichten
aus dem Gastaufnahmevertrag
Aufgrund Ihrer
Zimmerbestellung verpflichten Sie sich, die
Bestimmungen des
Gastaufnahmevertrages des Deutschen
Tourismusverbandes (DTV) einzuhalten.
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald
das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt
oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist.
2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung des Quartiers Schadensersatz zu
leisten oder eine
mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu
stellen.
4.
Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu
bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten
Aufwendungen.
5.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten,
nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen
nach Möglichkeit anderweitig
zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der
Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziffer 4
errechneten Betrag zu bezahlen. Nach der
Rechtsprechung der Gerichte gilt eine
Forderung des Gastgebers von 90 % des
vereinbarten Mietpreises bei
Übernachtung in einer Ferienwohnung, von 80
% bei Übernachtung mit
Frühstück, von 70 % bei Übernachtung mit
Halbpension bzw. 60 % bei
Vollpension als richtig.
7.
Bei Stornierungen werden in jedem
Fall 15 % des Anzahlungsbetrages als
Bearbeitungsgebühr einbehalten.
8.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Betriebsort des Gastgebers.
Hinweis: Es
besteht die Möglichkeit, Risiken aus dem
Gastaufnahmevertrag zu vermeiden. Wir
empfehlen den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese
Versicherung schützt den Versicherungsnehmer – nach
Maßgabe der ABRV – vor
Vermögensschäden, wenn er aus wichtigen Gründen
seine Reise nicht antreten kann
oder abbrechen muss.
Sie können eine Versicherung online
abschließen oder Sie setzen sich mit uns in
Verbindung und wir
senden Ihnen ein Antragsformular per Post zu.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu finden.
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