Startseite    Haus   Ferienwohnungen   Kontakt/Lage    Freizeit



Verantwortlich für die Inhalte 

.


Jacqueline Herzog

Waldweg 40
OT Unteruhldingen

88690 Uhldingen-Mühlhofen
.

Tel.: +49(0)7556-931543

E-Mail: kontakt@fewo-herzog.de
.      

Angabe gemäß §6 Anbieterkennzeichnung des TDG 


AGB

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Aufgrund Ihrer Zimmerbestellung verpflichten Sie sich, die Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) einzuhalten.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers Schadensersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers von 90 % des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung in einer Ferienwohnung, von  80 % bei Übernachtung mit Frühstück, von 70 % bei Übernachtung mit Halbpension bzw. 60 % bei Vollpension als richtig.

7. Bei Stornierungen werden in jedem Fall 15 % des Anzahlungsbetrages als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.

 

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, Risiken aus dem Gastaufnahmevertrag zu vermeiden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese Versicherung schützt den Versicherungsnehmer – nach Maßgabe der ABRV – vor Vermögensschäden, wenn er aus wichtigen Gründen seine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss.
Sie können eine Versicherung online abschließen oder Sie setzen sich mit uns in Verbindung und wir senden Ihnen ein Antragsformular per Post zu.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu finden.